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Hörgeräte ohne Zuzahlung Nulltarif-Geräte 2026

Jeder Akustiker ist verpflichtet, mindestens ein „Nulltarif-Hörgerät" anzubieten - vollständig vom Kassen-Festbetrag gedeckt, ohne Eigenanteil. Nur 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Gerät.

// stand 05·2026 · zuletzt verifiziert 2026-05-15

Was ist ein Hörgerät ohne Zuzahlung?

Ein Hörgerät ohne Zuzahlung (auch Hörgerät zum Nulltarif genannt) ist ein Gerät, dessen Listenpreis exakt dem Kassen-Festbetrag entspricht - 704,37 € pro Ohr in 2026. Nach Abzug des Festbetrags bleibt kein privater Eigenanteil übrig; lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät zahlen Sie selbst. Akustiker müssen solche zuzahlungsfreien Hörgeräte gleichberechtigt anbieten und Sie aktiv darauf hinweisen. Streng genommen ist "ohne Zuzahlung" also "ohne Aufpreis": Die 10 Euro fallen wie eine Rezeptgebühr immer an - außer Sie sind von Zuzahlungen befreit.

Wer hat Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörgeräte?

Jeder gesetzlich Versicherte mit ohrenärztlicher Verordnung einer Hörhilfe. Der Weg dorthin in drei Schritten:

  1. Diagnose: Der HNO-Arzt stellt den Hörverlust fest und dokumentiert die medizinische Notwendigkeit nach der Hilfsmittel-Richtlinie.
  2. Verordnung: Mit der Verordnung gehen Sie zum Hörgeräteakustiker Ihrer Wahl - er ist verpflichtet, Ihnen mindestens ein Gerät ohne privaten Eigenanteil vorzuführen.
  3. Kostenübernahme: Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse läuft direkt zwischen Akustiker und Kasse; bei beidohrigem Hörverlust werden zwei Hörgeräte bezuschusst. Details erklärt unsere Seite zur Kostenübernahme.

Der Anspruch erneuert sich in der Regel alle sechs Jahre - auch für Rentnerinnen und Rentner gilt er unverändert in jedem Alter. Privatversicherte richten sich stattdessen nach ihrem Tarif; mehr dazu auf der Seite PKV-Erstattung.

Hörgeräte mit oder ohne Zuzahlung: der Unterschied

Zuzahlungsfreie Hörgeräte sind in der Regel die Basis-Modelle aller großen Hersteller: Phonak Marvel Eco, Oticon Zircon, Signia Motion, Widex Evoke und vergleichbare Hörsysteme. Sie sind technisch solide und müssen Mindestanforderungen erfüllen - digitale Technik, mehrere Kanäle, Rückkopplungsunterdrückung. Hörgeräte mit Zuzahlung bieten zusätzliche Funktionen, die im Festbetrag nicht enthalten sind:

MerkmalOhne Zuzahlung (Kassenmodell)Mit Zuzahlung (Mittel/Premium)
Eigenanteil pro Ohr10 €ca. 300 - 1.700 €+
Sprachverstehen in Ruhegutgut bis sehr gut
Störlärm-ManagementGrundfunktionenautomatische Situationserkennung
Bluetooth / StreamingseltenStandard ab Mittelklasse
Stromversorgungmeist Batteriehäufig Akku
Bauformenüberwiegend Hinter-dem-Ohrauch kleine Im-Ohr-Varianten

Wichtig für die Erwartung: Ein Hörgerät mit Akku oder Bluetooth ist zum Nulltarif die Ausnahme - wer Telefonate oder Fernsehton direkt ins Hörgerät übertragen möchte, landet meist bei einem Gerät mit moderatem Aufpreis. Eine komplette Übersicht der Preisklassen finden Sie unter Hörgeräte-Preise.

Welche Funktionen bieten Hörgeräte ohne Zuzahlung?

Auch ohne Aufpreis bekommen Sie ein modernes Hörgerät, kein Auslaufmodell. Zur Standard-Ausstattung zuzahlungsfreier Hörsysteme gehören:

  • Digitale Signalverarbeitung mit mehreren Frequenzkanälen für ein natürliches Klangbild
  • Rückkopplungsunterdrückung gegen das typische Pfeifen
  • Mehrere Hörprogramme, zum Beispiel für ruhige Umgebung, Gespräch und Straße
  • Störgeräusch-Reduzierung in den Grundfunktionen
  • Individuelle Anpassung an Ihr Audiogramm durch den Hörgeräteakustiker - inklusive Nachjustierung und Nachsorge

Menschen mit Hörverlust erhalten damit eine vollwertige Versorgung - oft deutlich besser, als viele erwarten. Der Verzicht betrifft vor allem Komfort: App-Steuerung, Streaming und feinste Automatik bleiben den Geräten mit Aufpreis vorbehalten.

Reicht ein Hörgerät ohne Zuzahlung im Alltag?

Für reine Sprachverstärkung in normalen Umgebungen: ja. In ruhigen Hörsituationen - zuhause, beim Einkaufen, im Gespräch zu zweit - erreichen zuzahlungsfreie Geräte ein gutes Sprachverstehen und verbessern die Lebensqualität deutlich. Für aktive Trägerinnen und Träger mit lauten Hobbys, viel sozialer Interaktion oder anspruchsvollem Berufsalltag stoßen die Grundfunktionen dagegen öfter an Grenzen.

Faustregel: Wer einen ruhigen Alltag hat, sollte zuerst ein Kassenmodell probieren. Wer viel unter Menschen ist, macht besser einen strukturierten Premium-Vergleich - und entscheidet dann, ob der Aufpreis die bessere Leistung wert ist.

Hörgeräte ohne Zuzahlung im Test: Probetragen kostet nichts

Den ehrlichsten "Test" machen Sie selbst: Nulltarif-Geräte können Sie beim Akustiker 2 bis 4 Wochen kostenlos im eigenen Alltag testen - idealerweise direkt im Vergleich mit einem höherwertigen Modell. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie das zuzahlungsfreie Gerät behalten oder den Aufpreis zahlen. Eine Vorab-Verpflichtung gibt es nicht, das Probetragen ist unverbindlich.

Fallen bei zuzahlungsfreien Hörgeräten weitere Kosten an?

Neben der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät sind mögliche Zusatzkosten überschaubar: ein kleiner Eigenanteil für die maßgefertigte Otoplastik, Batterien im laufenden Betrieb sowie optionale Service-Pakete für Reinigung und Wartung. Reparaturen innerhalb der Garantie sind kostenfrei. Was über die gesamte Nutzungsdauer zusammenkommt, rechnet die Seite Hörgeräte-Kosten vor - Ihren persönlichen Eigenanteil ermittelt der Kosten-Rechner.

Häufig gestellte Fragen

Welches ist das beste Hörgerät ohne Zuzahlung?
Ein pauschal bestes Modell gibt es nicht: Alle großen Hersteller bieten zuzahlungsfreie Kassenmodelle wie Phonak Marvel Eco, Oticon Zircon, Signia Motion oder Widex Evoke an. Das beste Gerät ist das, das im Probetragen zu Ihrem Hörverlust und Ihren Hörsituationen passt - lassen Sie sich zwei bis drei Modelle anpassen.
Gibt es Hörgeräte zum Nulltarif für Rentner?
Ja. Der Anspruch auf ein Hörgerät ohne privaten Eigenanteil gilt für alle gesetzlich Versicherten in jedem Alter und erneuert sich in der Regel alle sechs Jahre. Rentner mit geringem Einkommen können sich zusätzlich von der 10-Euro-Zuzahlung befreien lassen.
Was kostet ein gutes Hörgerät ohne Krankenkassenzuschuss?
Ohne Zuschuss zahlen Sie den vollen Listenpreis: je nach Klasse etwa 800 bis 3.500 Euro pro Ohr. Basisgeräte kosten rund 700 bis 1.000 Euro, Mittelklasse-Geräte mit Bluetooth 1.000 bis 2.000 Euro, Premium-Hörsysteme bis etwa 3.500 Euro pro Ohr.
Was sind zuzahlungsfreie Hörgeräte?
Zuzahlungsfreie Hörgeräte sind Hörgeräte, bei denen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine weiteren Kosten entstehen.
Wer hat Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörgeräte?
Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen und innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, haben Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörgeräte.
Wie beantragt man zuzahlungsfreie Hörgeräte?
Um zuzahlungsfreie Hörgeräte zu beantragen, müssen bestimmte Schritte befolgt werden und entsprechende Dokumente und Unterlagen eingereicht werden.
Welche Hörgeräte sind zuzahlungsfrei?
Es gibt verschiedene Marken und Modelle von Hörgeräten, die zuzahlungsfrei sind. Diese unterscheiden sich in ihren technischen Eigenschaften.
Wo kann man zuzahlungsfreie Hörgeräte erhalten?
Zuzahlungsfreie Hörgeräte können bei Hörgeräteakustikern und Fachgeschäften sowie in Online-Shops erworben werden.
Was sind Tipps zur Pflege und Wartung von zuzahlungsfreien Hörgeräten?
Zu den Tipps zur Pflege und Wartung von zuzahlungsfreien Hörgeräten gehören die Reinigung und Desinfektion sowie der Batteriewechsel und die -entsorgung.