ZUZAHLUNGSFREIE HÖRGERÄTE
Seit dem 1. November 2013 wurde der Festbetrag, den gesetzliche Krankenkassen für Hörgeräte zahlen, deutlich erhöht.
Zwischen den GKV und den Hörgeräteakustikern wurden diesbezüglich Verträge für Kassengeräte abgeschlossen. Außerdem sehen diese vor, dass jeder Hörgeräteakustiker seinem Kunden mindestens ein Hörgerät ohne Zuzahlung anbieten muss. In der Realität trifft dies jedoch nicht immer zu, wie Recherchen des ZDF-Magazins WISO ergaben. Sowohl WISO als auch Betroffene empfehlen, dass jeder, der ein Hörgerät benötigt, nicht nur einem Akustiker vertrauen sollte. Mindestens zwei bis drei Hörgeräteakustiker sollten zur Beratung aufgesucht werden.
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Hörgeräte ohne Zuzahlung
Die verschiedenen Hörgeräte-Modelle werden hinsichtlich ihrer Preise in drei Klassen unterteilt. Das sind neben den Geräten ohne Zuzahlung:
- die Einstiegsklasse mit einem Mindestpreis von 10 Euro pro Gerät
- die Mittelklasse mit Preisen etwa zwischen 500 und 1.200 Euro pro Gerät
- sowie die Oberklasse, deren Preislagen zwischen 1.200 und 1.800 Euro variieren
Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Das bedeutet, je technisch ausgereifter und besser ausgestattet das Gerät ist, umso teurer wird es. Dabei spielt natürlich auch die Optik eine nicht unerhebliche Rolle. Die meisten wünschen sich winzige, kaum sichtbare Geräte, was sich auch auf den Preis niederschlägt.
Mindestanforderungen an zuzahlungsfreie Kassengeräte
Einstiegsmodelle beginnen mit einer Preisspanne zwischen 10 und 20 Euro Zuzahlung und erfüllen in jedem Falle die technischen Mindestanforderungen. Hörgeräteakustiker haben sich verpflichtet, dass alle angebotenen Geräte diesen Mindeststandard erfüllen. Dazu gehören eine volldigitale Ausstattung und außerdem:
- vier Frequenzkanäle
- drei wählbare Hörprogramme
- Rückkopplungsunterdrückung
- Verstärkerleistung von bis zu 75 Dezibel
- automatisch anpassbare Einstellung
- Störschallreduzierung
Diesen Mindestanforderungen genügen selbst Geräte der unteren Preiskategorie. Auch zuzahlungsfreie Hörgeräte müssen dem aktuellen technischen Stand entsprechen. So eignet sich ein kostenfreies Hörgerät ohne Zuzahlung für die Grundversorgung und ermöglicht in ruhigen Hörsituationen, die Worte des Gegenübers zu verstehen.
Modelle ohne Zuzahlung
Natürlich werden Hörgerätetechniker nicht nur Kassengeräte empfehlen, sondern immer auch teure Geräte mit technisch besserer Ausstattung. Doch in einigen Fällen reichen zuzahlungsfreie Modelle völlig aus. Auch diese verfügen bereits über die volldigitale Technik. Diese Anbieter führen u.a. zuzahlungsfreie Hörgeräte bzw. besonders günstige Modelle:
- Widex – einige Modelle der Bravo Reihe
- Unitron – einige Modelle der Shine Reihe
- Phonak – Milo und Milo Plus sowie Audéo S Basic
- Interon – Modellreihen Start und Stage
- Audio Service – Modellreihe Nova 2
Meist sind Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte von der Zuzahlung befreit. Einige In-Ohr-Hörhilfen können aber ebenfalls Kassengeräte sein, beispielsweise die Kind Hörgeräte zum Nulltarif in verschiedenen Bauformen und Modellen. Bei anderen Akustikern, zu denen auch Geers zählt, erhalten Sie kostenfreie Hörgeräte auch vom Hersteller Siemens.
Sind Hörgeräte ohne Zuzahlung wirklich gratis?
“Keine Kosten”, so verspricht es die Werbung. Der Weg zum Hörgerät ist der übliche. Der HNO-Arzt untersucht den Patienten und testet sein Gehör. Bei entsprechender Schwerhörigkeit stellt er eine Verordnung aus. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten – jedenfalls den gesetzlich vorgeschriebenen Regelbetrag. Darin sind die Einstellungs- und Anpassungskosten für den Hörgeräteakustiker sowie eventuelle Reparaturen enthalten.
Völlig gratis sind Hörgeräte ohne Zuzahlung aber nicht. Für jeden Nutzer fallen 10 Euro pro Hörgerät als Rezeptgebühr an, sobald er die ärztliche Verordnung einlöst. Das sind also maximal 20 Euro, wenn zwei Hörgeräte nötig sind. Hörgeräteakustiker stellen geeignete Kassengeräte zur Verfügung, die im Rahmen der Zuzahlung der Krankenkassen liegen – bei normaler Hörschwäche bis maximal 784,94€ (inkl. 7% MwSt.) für das erste Hörgerät und maximal 627,95€ (inkl. 7% MwSt.) für das zweite Gerät. Wer ein schickeres und technisch besser ausgestattetes Gerät wünscht, muss dafür die Differenz aus eigener Tasche tragen. Die Hörgerätetechniker bieten generell ein Probetragen an, so dass Betroffene das für ihr Hörproblem geeignete Gerät leichter finden.
Nebenkosten des Gerätes, wie Batteriekosten, können leicht ins Geld gehen. Sie werden von den Krankenkassen nur für Jugendliche unter 18 Jahren übernommen. Hier lohnt sich der Vergleich mit dem Versandhandel. Ebenfalls werden Funkübertragungs- und Lichtsignalanlagen sowie Telefonhörhilfen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Allerdings entschied dazu bereits das Bundessozialgericht in Einzelfällen zugunsten Betroffener.
Kassengeräte vs. High-Tech-Geräte – wo liegen die Unterschiede?
Im Gegensatz zur Mindestausstattung eines Hörgerätes ohne Zuzahlung bieten die High-End-Hörgeräte mit Zuzahlung noch einiges mehr an Komfort. Sie reagieren etwa automatisch auf das Umfeld. Mittels bestimmter Programme werden Richtmikrophone entsprechend gesteuert oder der Schall besonders verarbeitet und gefiltert. Dadurch wird die Sprachverständlichkeit entscheidend verbessert.
Weiterhin bestechen die hochwertigeren Hörgeräte gegenüber Geräten ohne Zuzahlung durch eine komfortablere Bedienung und einen angenehmeren, natürlichen Klang. Weil der Störschall sehr gut unterdrückt wird, ist das Hörerlebnis insgesamt besser. In den höheren Preisklassen werden Schnittstellen zu weiteren Geräten zur Verfügung gestellt. Damit können zum Beispiel Handys oder Fernsehgeräte besser gehört werden, wobei entsprechende Optionen und eine leichte Handhabung für Hörkomfort sorgen.
Tipps für die Geräteauswahl
Beim Test-Hören ist leider nicht der erste Eindruck entscheidend. Unmittelbar nach der Anpassung der Hörgeräte oder in den eigenen vier Wänden sind die Unterschiede zwischen Hörgeräten ohne Zuzahlung und zuzahlungspflichtigen Geräten nicht sofort zu hören. Zunächst müssen sich Gehör sowie Gehirn an die „verloren gegangenen“ Eindrücke gewöhnen. Es muss sie wieder neu erlernen oder die richtige Verarbeitung trainieren.
In schwierigen Hör-Situationen (z. B. hoher Geräuschpegel, lautes Umfeld, Durcheinander in Unterhaltungen) lassen sich Qualitätsunterschiede am besten erkennen. Das gilt auch für die Liebhaber von Kino oder Theater. In Umgebungen mit vielfältigen Geräuschen werden wichtige und wertvolle Erfahrungen pro oder kontra das richtige Hörgerät gesammelt. Deshalb sollten nicht nur günstige Hörgeräte ohne Zuzahlung getestet werden, sondern auch Modelle höherpreisiger Kategorien, um die Vorteile der besseren Technologie kennenzulernen. Achten Sie beim Probetragen u.a. auf folgendes:
- Lassen Sie sich vom Hörgerätetechniker bessere Hörgeräte in Bezug auf deren Fähigkeiten erklären und zeigen.
- Vergleichen Sie Hörgeräte der unterschiedlichen Leistungsklassen beim Akustiker und beim Probetragen in unterschiedlichen Situationen.
- Qualitativ hochwertigere Hörgeräte lassen sich besser individuell anpassen. Probieren Sie es aus.
- Sie sollen nicht nur öfter etwas verstehen können, sondern wieder besser hören. Das beginnt bei Geräuschen und zeigt sich in schwierigen Hörsituationen, in denen Sie idealerweise einzelne Worte und Stimmen verstehen und zuordnen können.
- Vergleichen Sie den Bedienaufwand und Komfort: Müssen Sie häufig Ihre Einstellungen ändern oder passt sich das Gerät automatisch an?
Unser Fazit für zuzahlungsfreie Hörgeräte
Hörgeräte ohne Zuzahlung müssen nicht unbedingt schlecht sein. In einigen Fällen reichen sie auch aus, um wieder richtig zu hören und zu verstehen. Sehr oft lohnen sich jedoch ein Vergleich und die Anwendung einer besseren Technologie. Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Hörgeräte ständige Begleiter sind und gutes Hören und Verstehen die Lebensqualität entscheidend verbessern.
Lassen Sie sich deshalb bei verschiedenen Hörgeräteakustikern über zuzahlungsfreie Kassengeräte beraten. Nutzen Sie hierfür gern unseren kostenfreien Vermittlungsservice über unser Kontaktformular. Hörgerätakustiker aus Ihrer Nähe melden sich bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen unverbindlichen Termin.
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