Hörgeräte-Kostenrechner
Berechnen Sie Ihren persönlichen Eigenanteil. Wir nutzen die aktuellen Festbeträge der gesetzlichen Krankenkasse (704,37 € pro Ohr, Stand 05/2025), für PKV-Tarife und für Bundes-Beihilfe (§ 25 BBhV).
Hinweise zur Berechnung
Verwendete Festbeträge (Stand 05/2025)
- GKV-Festbetrag pro Hörgerät: 704,37 € (bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit: 734,81 €)
- Otoplastik-Pauschale GKV: 45,07 € (individuell) / 11,61 € (offene Versorgung)
- Einohr-Zuschlag: 115,96 € (an Taubheit grenzend: 117,76 €)
- Gesetzliche Zuzahlung: 10 € pro Gerät, maximal
- Beihilfe Bund: bis zu 1.500 € pro Ohr beihilfefähig (Personen ab 15 J., § 25 BBhV)
Was der Rechner nicht abbildet
- Keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kann die Kasse mehr oder weniger erstatten.
- PKV-Tarife sind sehr unterschiedlich - prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen. Erstattungssatz und Höchstbetrag sind Eingaben, kein Ergebnis.
- Belastungsgrenzen-Befreiung (Chroniker, niedriges Einkommen) ist nicht eingerechnet. Details siehe Befreiungs-Seite.
- Reparatur-/Wartungskosten sind nicht enthalten.
- Sonderfälle (Cochlea-Implantat, beidseitige an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, Pädakustik unter 18) werden anders abgerechnet.
Quellen: Verbraucherzentrale (Stand 23.05.2025) · SGB V § 33 · Bundesbeihilfeverordnung BBhV § 25 · GKV-Spitzenverband Festbeträge.