- Der GdB richtet sich allein nach dem prozentualen Hörverlust beider Ohren, gemessen ohne Hörgeräte.
- Schwerbehindert (GdB 50) ist, wer auf beiden Ohren hochgradig schwerhörig ist.
- Einseitige Taubheit bei gesundem Gegenohr ergibt GdB 20.
- Beidseitige Taubheit ergibt GdB 80, mit schweren Sprachstörungen aus Kindheitstagen 100.
GdB-Rechner bei Schwerhörigkeit
Wählen Sie für jedes Ohr den Grad der Schwerhörigkeit. Den prozentualen Hörverlust je Ohr entnehmen Sie Ihrem Audiogramm, Ihr HNO-Arzt trägt ihn dort ein. Der Rechner gibt exakt den Wert aus Tabelle D der Versorgungsmedizin-Verordnung wieder.
Orientierungswert nach Tabelle D VersMedV. Über Ihren tatsächlichen GdB entscheidet allein das Versorgungsamt, das alle Beeinträchtigungen zu einem Gesamt-GdB zusammenfasst.
Die GdB-Tabelle bei Schwerhörigkeit (Tabelle D)
Grundlage jeder Einstufung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung, genauer die Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze", Teil B Nummer 5. Deren Tabelle D ordnet den Schwerhörigkeitsgraden beider Ohren einen GdB zu. Die Tabelle ist symmetrisch: Es spielt keine Rolle, welches Ohr stärker betroffen ist.
| Ein Ohr ↓ / anderes Ohr → | 0 - 20 % | 20 - 40 % | 40 - 60 % | 60 - 80 % | 80 - 95 % | 100 % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Normalhörigkeit0 - 20 % | 0 | 0 | 10 | 10 | 15 | 20 |
| Geringgradige Schwerhörigkeit20 - 40 % | 0 | 15 | 20 | 20 | 30 | 30 |
| Mittelgradige Schwerhörigkeit40 - 60 % | 10 | 20 | 30 | 30 | 40 | 40 |
| Hochgradige Schwerhörigkeit60 - 80 % | 10 | 20 | 30 | 50 | 50 | 50 |
| An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit80 - 95 % | 15 | 30 | 40 | 50 | 70 | 70 |
| Taubheit100 % | 20 | 30 | 40 | 50 | 70 | 80 |
Die grün markierten Felder ab 50 bedeuten Schwerbehinderung. Ablesbar sind daran auch die vier Eckwerte, nach denen am häufigsten gesucht wird: beidseitige geringgradige Schwerhörigkeit ergibt einen GdB von 15, beidseitige mittelgradige einen GdB von 30, beidseitige hochgradige einen GdB von 50 und beidseitige Taubheit einen GdB von 80.
Wie wird der prozentuale Hörverlust ermittelt?
Der Prozentwert stammt nicht aus einem Selbsttest, sondern aus zwei Messungen beim HNO-Arzt. Das Tonaudiogramm prüft, ab welcher Lautstärke Sie einzelne Frequenzen hören. Das Sprachaudiogramm prüft, wie viele Wörter Sie bei welcher Lautstärke verstehen. Aus diesen Werten leitet der Arzt den prozentualen Hörverlust ab, und zwar über feste Umrechnungstabellen der Verordnung: Tabelle A für die sprachaudiometrischen Werte nach Boenninghaus und Röser, Tabelle B als 4-Frequenztabelle nach Röser für das Tonaudiogramm und Tabelle C für Hochtonverluste vom Typ Lärmschwerhörigkeit.
Entscheidend ist dabei ein Punkt, den viele Betroffene überrascht: Gemessen wird ohne Hörhilfen. Die Verordnung sagt ausdrücklich, dass der Umfang der Hörstörung ohne Hörgeräte zu bestimmen ist. Dass ein Hörgerät den Verlust teilweise ausgleicht, ist in den Tabellenwerten bereits eingerechnet. Wer also mit Hörgerät gut zurechtkommt, verliert dadurch keinen GdB. Wie ein Audiogramm zu lesen ist, erklärt unser Glossar-Eintrag zum Audiogramm; die Fachbegriffe der Schweregrade stehen unter Schwerhörigkeit Schweregrad.
Ab wann gilt man als schwerbehindert? Schwerhörigkeit als Behinderung
Zunächst die Einordnung: Schwerhörigkeit ist im Sinne des Sozialrechts eine Behinderung, sobald die Hörminderung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate besteht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt - so definiert es § 2 SGB IX. Ob die Hörminderung angeboren ist, durch Lärm, Alter oder einen Hörsturz entstanden ist, spielt für die Anerkennung keine Rolle; bewertet wird allein der bleibende Funktionsverlust. Das Versorgungsamt stellt einen GdB allerdings erst ab 20 fest. Eine einseitige geringgradige Schwerhörigkeit, die nach Tabelle D einen GdB von 0 ergibt, oder eine beidseitig geringgradige Schwerhörigkeit mit GdB 15 bleibt damit zwar medizinisch eine Hörminderung, führt aber nicht zu einem Feststellungsbescheid.
Die Schwelle liegt bei einem GdB von 50, und zwar bundeseinheitlich. Bei reinen Hörstörungen wird sie erreicht, sobald beide Ohren hochgradig schwerhörig sind, also je 60 bis 80 Prozent Hörverlust aufweisen. Ab diesem Wert steht Ihnen ein Schwerbehindertenausweis zu.
Zwei Zwischenschritte lohnen sich zu kennen. Bei einem GdB von 30 oder 40 können Sie sich bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen, wenn Sie wegen der Behinderung Ihren Arbeitsplatz nicht behalten oder keinen finden können. Die Gleichstellung bringt den Kündigungsschutz und die Hilfen des Integrationsamts, aber keine Zusatzurlaubstage und keinen Ausweis. Und: Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, werden die Einzel-GdB nicht addiert. Das Versorgungsamt bildet einen Gesamt-GdB und prüft dabei, wie stark sich die Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken. Ein GdB 30 für die Ohren und ein GdB 30 für den Rücken ergeben also keinen GdB 60.
Was die Anerkennung der Schwerhörigkeit als Behinderung konkret bringt, hängt vom GdB ab. Ab 50 gelten die Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen: besonderer Kündigungsschutz, eine zusätzliche Woche bezahlten Urlaubs im Jahr, der steuerliche Behinderten-Pauschbetrag, Vorteile bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Begleitung durch das Integrationsamt, etwa bei technischen Hilfen am Arbeitsplatz. Schon ab GdB 20 greift der steuerliche Pauschbetrag in gestaffelter Höhe. Unabhängig vom GdB können Hörgeschädigte im Beruf technische Hilfsmittel wie Lichtsignalanlagen oder FM-Systeme beantragen - dafür ist nicht der Schwerbehindertenausweis, sondern die Hörminderung selbst der Anknüpfungspunkt.
Einseitige Taubheit: GdB 20
Wer auf einem Ohr taub ist und auf dem anderen normal hört, erhält einen GdB von 20. Für den Schwerbehindertenausweis reicht das allein nicht, es kann aber in einen höheren Gesamt-GdB einfließen. Versorgungstechnisch ist der Fall trotzdem gut lösbar: Bei einseitiger Taubheit überträgt eine CROS-Versorgung den Schall vom tauben auf das hörende Ohr, sodass Richtungshören und Gespräche von der tauben Seite wieder funktionieren.
Tinnitus und GdB: Schwerbehinderung bei Tinnitus und Schwerhörigkeit
Ohrgeräusche werden nicht nach ihrer Lautstärke bewertet, sondern nach ihren Folgen. Ob ein Tinnitus leise oder laut ist, lässt sich objektiv ohnehin nicht messen; maßgeblich ist nach Teil B Nr. 5.3 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze, wie stark er den Alltag, den Schlaf, die Konzentration und die seelische Verfassung beeinträchtigt. Die Verordnung staffelt so:
| Ausprägung des Tinnitus | GdB |
|---|---|
| Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen | 0 - 10 |
| Mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen | 20 |
| Mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) | 30 - 40 |
| Mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten | mindestens 50 |
Eine Schwerbehinderung allein wegen Tinnitus, also ein GdB von 50, ist nach dieser Staffelung nur bei schweren psychischen Störungen mit sozialen Anpassungsschwierigkeiten vorgesehen - in der Praxis dann, wenn der Tinnitus eine behandlungsbedürftige Depression, Angststörung oder Schlafstörung nach sich zieht, die Arbeit und Sozialleben erheblich einschränkt. Für die Stufen 20 und darüber reicht der HNO-Befund allein nicht aus: Das Versorgungsamt braucht Nachweise über die Begleiterscheinungen, etwa Berichte des Hausarztes, eines Psychotherapeuten oder Psychiaters, Unterlagen einer Tinnitus-Behandlung oder Reha sowie standardisierte Fragebögen zur Tinnitus-Belastung, die viele HNO-Praxen und Kliniken einsetzen. Wer nur das Audiogramm einreicht, wird beim Tinnitus meist mit 0 bis 10 eingestuft.
Eine gleichzeitig bestehende Hörminderung wird zusätzlich bewertet - und das ist bei Tinnitus die Regel, denn die meisten Betroffenen haben zugleich einen Hörverlust. Wer also einen GdB 20 für den Tinnitus und einen GdB 30 für die Schwerhörigkeit hat, landet nicht automatisch bei 50, sondern bekommt einen Gesamt-GdB, den das Versorgungsamt bildet. Dabei zählt, ob sich die beiden Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken: Ein Ohrgeräusch, das das Sprachverstehen zusätzlich erschwert, wirkt sich anders aus als eines, das nur in der Stille stört. Eine Schwerbehinderung durch Tinnitus und Schwerhörigkeit zusammen wird deshalb vor allem dann erreicht, wenn beide Anteile jeweils deutlich ausgeprägt sind - etwa eine beidseitig mittelgradige bis hochgradige Schwerhörigkeit plus ein Tinnitus mit erheblichen psychovegetativen Folgen.
Für den Antrag heißt das: Beide Diagnosen getrennt und vollständig belegen, den Tinnitus nicht als Nebenbemerkung im HNO-Brief untergehen lassen und bei einem Bescheid, der nur die Hörminderung bewertet, Widerspruch prüfen. Was hinter dem Ohrgeräusch steckt, erklärt der Glossar-Eintrag Tinnitus; welche Geräte mit Noiser arbeiten, zeigt die Seite Tinnitus-Hörgeräte, Hilfe zur Selbsthilfe der Ratgeber Tinnitus-Selbsthilfe.
Gehörlosigkeit und das Merkzeichen Gl
Gehörlos im Sinne der Verordnung sind nicht nur Menschen mit beidseitiger Taubheit. Dazu zählen auch Menschen mit beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, wenn zusätzlich schwere Sprachstörungen vorliegen, also schwer verständliche Lautsprache und ein geringer Sprachschatz. In der Regel betrifft das Menschen, bei denen die Hörstörung angeboren oder in der Kindheit erworben wurde. Sie erhalten das Merkzeichen Gl.
Das Merkzeichen ist mehr als ein Eintrag: Gehörlose haben stets Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. War die Taubheit angeboren oder wurde sie bis zum 7. Lebensjahr erworben und hat den Spracherwerb schwer gestört, beträgt der GdB 100. Bei Erwerb zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr sind es ebenfalls 100, sofern schwere Sprachstörungen vorliegen, sonst 80 bis 90.
Weitere Ohr-Diagnosen im GdB-Recht
| Diagnose | GdB |
|---|---|
| Menière-Krankheit, ein bis zwei Anfälle im Jahr | 0 - 10 |
| Menière-Krankheit, häufigere Anfälle je nach Schweregrad | 20 - 40 |
| Menière-Krankheit, mehrmals monatlich schwere Anfälle | 50 |
| Chronische Mittelohrentzündung, einseitig andauernde oder zeitweise beidseitige Sekretion | 10 |
| Chronische Mittelohrentzündung, andauernd beidseitige Sekretion | 20 |
| Verlust einer Ohrmuschel | 20 |
Bei der Menière-Krankheit gilt eine Besonderheit: Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche werden zusätzlich bewertet, weil die Anfälle und der Hörschaden zwei verschiedene Beeinträchtigungen sind.
Schwerbehindertenausweis beantragen: so gehen Sie vor
- Audiogramm besorgen. Lassen Sie beim HNO-Arzt ein aktuelles Ton- und Sprachaudiogramm erstellen und sich den prozentualen Hörverlust je Ohr bestätigen. Ohne diese Werte kann das Amt nicht einstufen.
- Antrag stellen. Zuständig ist das Versorgungsamt Ihres Bundeslandes, je nach Land beim Landratsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten angesiedelt. Der Antrag ist kostenlos, viele Länder bieten ihn online an.
- Alle Beeinträchtigungen angeben. Nicht nur die Ohren. Das Amt bildet den Gesamt-GdB und kann nur berücksichtigen, wovon es weiß.
- Bescheid prüfen. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich besonders, wenn einzelne Diagnosen gar nicht bewertet wurden.
Unabhängig vom GdB übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Hörgeräteversorgung bei ohrenärztlicher Verordnung mit einem Festbetrag. Ein Schwerbehindertenausweis ist dafür ausdrücklich keine Voraussetzung. Was die Kasse zahlt, steht in der Krankenkassen-Übersicht, die Preisklassen und Eigenanteile auf der Seite Hörgeräte-Preise und -Kosten.