Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten?
Hörgeräte zum Nulltarif sind Kassenmodelle, deren Preis exakt dem Festbetrag der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse deckt das Gerät damit vollständig ab - übrig bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörgerät. Jeder Hörakustiker ist verpflichtet, mindestens ein solches zuzahlungsfreies Hörgerät anzubieten. Nulltarif-Hörgeräte sind also kein Werbetrick, sondern fester Bestandteil der Hörgeräteversorgung in Deutschland.
Was kosten Nulltarif-Geräte wirklich?
Die Rechnung ist einfach und transparent:
- Listenpreis: 704,37 € pro Ohr (= Kassen-Festbetrag in 2026)
- Abzug Festbetrag: −704,37 € - übrig bleibt 0 € Eigenanteil
- Plus 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Gerät (vergleichbar der Rezeptgebühr)
- Beidseitige Versorgung mit zwei Hörgeräten: gesamt 20 €
Zusätzliche Kosten können nur an wenigen Stellen entstehen: bei einer maßgefertigten Otoplastik (kleiner Eigenanteil möglich), bei Batterien im laufenden Betrieb und bei optionalen Service-Paketen. Wer von Zuzahlungen befreit ist, spart sogar die 10 Euro. Einen Überblick über alle Preisklassen jenseits des Nulltarifs gibt die Seite Hörgeräte-Preise, die laufenden Ausgaben beleuchtet die Seite Hörgeräte-Kosten.
Wie bekomme ich ein Hörgerät zum Nulltarif? Der Ablauf
- HNO-Arzt: Der HNO-Arzt stellt die Hörminderung fest und stellt die ohrenärztliche Verordnung aus - sie dokumentiert die medizinische Notwendigkeit der Hörhilfe.
- Hörakustiker wählen: Vereinbaren Sie einen Termin im Fachgeschäft - zum Beispiel über unser Akustiker-Verzeichnis. Fragen Sie gezielt nach den zuzahlungsfreien Kassenmodellen.
- Anpassung und Probetragen: Der Akustiker misst Ihr Gehör, passt die Hörsysteme an und gibt sie Ihnen kostenfrei und unverbindlich zur Probe mit - gern auch im Vergleich zu einem höherwertigen Modell.
- Abwicklung: Entscheiden Sie sich für das Nulltarif-Gerät, übernimmt der Akustiker die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät.
Welche Hersteller bieten Hörsysteme zum Nulltarif?
Alle großen Marken führen zuzahlungsfreie Kassenmodelle - die Geräte stammen also von denselben Herstellern wie die Premiumklasse:
- Phonak - Audéo Marvel Eco, Naida Marvel Eco
- Oticon - Zircon, More Eco
- Signia - Motion 1X
- Widex - Evoke 110 Eco
- ReSound - Key 2 / Key 3
- Hansaton - Stride 1
Auch große Akustik-Ketten wie KIND, Fielmann, Amplifon oder GEERS bewerben eigene Nulltarif-Linien - dahinter stehen ebenfalls Kassenmodelle der bekannten Hersteller oder Eigenmarken auf vergleichbarem technischen Stand. Das konkrete Sortiment wechselt; entscheidend ist, dass jede Filiale zuzahlungsfreie Geräte anbieten muss.
Sind Nulltarif-Hörgeräte gut? Für wen reicht das?
Moderne Nulltarif-Hörgeräte sind digitale, leistungsstarke Hörsysteme mit Rückkopplungsunterdrückung und mehreren Hörprogrammen - sie müssen gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen, damit die Krankenkasse sie überhaupt bezuschusst. Für ruhige Alltagssituationen (zuhause, kleines Café, Gespräche zu zweit) bieten sie ein sehr gutes Sprachverstehen und ein deutlich besseres Hörerlebnis als ein unversorgter Hörverlust.
Ihre Grenzen zeigen sich in lauten Umgebungen: Im vollen Restaurant, auf Familienfeiern oder im Straßenlärm trennen Geräte der Mittel- und Premiumklasse Sprache und Störlärm spürbar besser und bieten mehr Komfort. Auch bei Bauform und Ausstattung ist die Auswahl kleiner: Zum Nulltarif gibt es überwiegend Hinter-dem-Ohr-Geräte mit Batterie; Hörgeräte mit Akku oder Bluetooth-Technologie, die Telefonate direkt ins Hörgerät übertragen, sind meist zuzahlungspflichtig. Was zuzahlungsfreie Geräte im Detail leisten, vergleicht unsere Seite Hörgeräte ohne Zuzahlung.
Die Faustregel bleibt: Erst das Nulltarif-Gerät probetragen, parallel ein höherwertiges Modell testen - und dann entscheiden, ob der Aufpreis für Ihre Hörsituationen wirklich einen Unterschied macht. Ein strukturierter Hörgeräte-Vergleich hilft bei der Entscheidung, Ihren möglichen Eigenanteil kalkuliert der Kosten-Rechner.
Nulltarif-Hörgeräte für Rentner und Senioren
Gerade für Rentnerinnen und Rentner mit überschaubarem Budget ist der Nulltarif attraktiv: Der Leistungsanspruch gilt unabhängig vom Alter, die Krankenkasse übernimmt den Festbetrag in jedem Lebensalter - und in der Regel alle sechs Jahre erneut für ein neues Hörgerät. Wer wegen geringer Rente die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht, kann sich zusätzlich befreien lassen und zahlt dann tatsächlich 0 Euro. Details zum Festbetrag erklärt unser Glossar.