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Hörgeräte zum Nulltarif 0 € Eigenanteil 2026

Nulltarif-Hörgeräte werden vollständig durch den Kassen-Festbetrag finanziert - Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 €/Gerät. Hier alle Details.

// stand 10·2026 · zuletzt verifiziert 2026-10-12

Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten?

Hörgeräte zum Nulltarif sind Kassenmodelle, deren Preis exakt dem Festbetrag der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse deckt das Gerät damit vollständig ab - übrig bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörgerät. Jeder Hörakustiker ist verpflichtet, mindestens ein solches zuzahlungsfreies Hörgerät anzubieten. Nulltarif-Hörgeräte sind also kein Werbetrick, sondern fester Bestandteil der Hörgeräteversorgung in Deutschland.

Was kosten Nulltarif-Geräte wirklich?

Die Rechnung ist einfach und transparent:

  • Listenpreis: 704,37 € pro Ohr (= Kassen-Festbetrag in 2026)
  • Abzug Festbetrag: −704,37 € - übrig bleibt 0 € Eigenanteil
  • Plus 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Gerät (vergleichbar der Rezeptgebühr)
  • Beidseitige Versorgung mit zwei Hörgeräten: gesamt 20 €

Zusätzliche Kosten können nur an wenigen Stellen entstehen: bei einer maßgefertigten Otoplastik (kleiner Eigenanteil möglich), bei Batterien im laufenden Betrieb und bei optionalen Service-Paketen. Wer von Zuzahlungen befreit ist, spart sogar die 10 Euro. Einen Überblick über alle Preisklassen jenseits des Nulltarifs und über die laufenden Ausgaben gibt die Seite Hörgeräte-Preise und -Kosten.

Kostenlose Hörgeräte: was „kostenlos" wirklich bedeutet

Wer nach kostenlosen Hörgeräten sucht, meint in der Regel genau diese Kassenmodelle - ganz kostenlos sind sie aber nicht. Drei Begriffe erklären, was dahintersteckt:

  • Festbetrag: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt pro Ohr einen festen Betrag (704,37 € in 2026). Kostet das Hörgerät nicht mehr als diesen Festbetrag, bleibt kein Eigenanteil - das Gerät ist für Sie „kostenlos".
  • Gesetzliche Zuzahlung: Wie bei einem Rezept fallen 10 € pro Hörgerät an, also 20 € bei beidseitiger Versorgung. Nur wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt tatsächlich 0 €.
  • Kassenrezept: Voraussetzung ist die ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe. Ohne sie rechnet der Akustiker nicht mit der Krankenkasse ab, und der volle Listenpreis wird fällig.

Was Werbung mit „Hörgeräte gratis" verspricht, ist also die normale Kassenversorgung - kein Sonderangebot. Anspruch und Ablauf der Kostenübernahme erklärt unsere Seite Hörgeräte ohne Zuzahlung.

Wie bekomme ich ein Hörgerät zum Nulltarif? Der Ablauf

  1. HNO-Arzt: Der HNO-Arzt stellt die Hörminderung fest und stellt die ohrenärztliche Verordnung aus - sie dokumentiert die medizinische Notwendigkeit der Hörhilfe.
  2. Hörakustiker wählen: Vereinbaren Sie einen Termin im Fachgeschäft - zum Beispiel über unser Akustiker-Verzeichnis. Fragen Sie gezielt nach den zuzahlungsfreien Kassenmodellen.
  3. Anpassung und Probetragen: Der Akustiker misst Ihr Gehör, passt die Hörsysteme an und gibt sie Ihnen kostenfrei und unverbindlich zur Probe mit - gern auch im Vergleich zu einem höherwertigen Modell.
  4. Abwicklung: Entscheiden Sie sich für das Nulltarif-Gerät, übernimmt der Akustiker die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät.

Welche Hersteller bieten Hörsysteme zum Nulltarif?

Alle großen Marken führen zuzahlungsfreie Kassenmodelle - die Geräte stammen also von denselben Herstellern wie die Premiumklasse:

  • Phonak - Audéo Marvel Eco, Naida Marvel Eco
  • Oticon - Zircon, More Eco
  • Signia - Motion 1X
  • Widex - Evoke 110 Eco
  • ReSound - Key 2 / Key 3
  • Hansaton - Stride 1

Auch große Akustik-Ketten wie KIND, Fielmann, Amplifon oder GEERS bewerben eigene Nulltarif-Linien - dahinter stehen ebenfalls Kassenmodelle der bekannten Hersteller oder Eigenmarken auf vergleichbarem technischen Stand. Das konkrete Sortiment wechselt; entscheidend ist, dass jede Filiale zuzahlungsfreie Geräte anbieten muss.

Sind Nulltarif-Hörgeräte gut? Für wen reicht das?

Moderne Nulltarif-Hörgeräte sind digitale, leistungsstarke Hörsysteme mit Rückkopplungsunterdrückung und mehreren Hörprogrammen - sie müssen gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen, damit die Krankenkasse sie überhaupt bezuschusst. Für ruhige Alltagssituationen (zuhause, kleines Café, Gespräche zu zweit) bieten sie ein sehr gutes Sprachverstehen und ein deutlich besseres Hörerlebnis als ein unversorgter Hörverlust.

Ihre Grenzen zeigen sich in lauten Umgebungen: Im vollen Restaurant, auf Familienfeiern oder im Straßenlärm trennen Geräte der Mittel- und Premiumklasse Sprache und Störlärm spürbar besser und bieten mehr Komfort. Auch bei Bauform und Ausstattung ist die Auswahl kleiner: Zum Nulltarif gibt es überwiegend Hinter-dem-Ohr-Geräte mit Batterie; Bluetooth bieten inzwischen viele Kassenmodelle, Akku dagegen nur einzelne - Details im nächsten Abschnitt. Was zuzahlungsfreie Geräte im Detail leisten, vergleicht unsere Seite Hörgeräte ohne Zuzahlung.

Die Faustregel bleibt: Erst das Nulltarif-Gerät probetragen, parallel ein höherwertiges Modell testen - und dann entscheiden, ob der Aufpreis für Ihre Hörsituationen wirklich einen Unterschied macht. Ein strukturierter Hörgeräte-Vergleich hilft bei der Entscheidung, Ihren möglichen Eigenanteil kalkuliert der Kosten-Rechner.

Hörgeräte zum Nulltarif mit Bluetooth und Akku: was heute drin ist

Die Ausstattung der Kassenmodelle hat sich in den letzten Jahren spürbar verbessert. Bluetooth gehört bei vielen aktuellen zuzahlungsfreien Geräten inzwischen dazu: Telefonate oder Fernsehton lassen sich direkt ins Hörgerät übertragen, oft auch eine einfache App-Steuerung nutzen. Der Unterschied zur Mittel- und Premiumklasse liegt weniger in der Verbindung selbst als im Komfort rundherum - automatische Hörprogramme, Mehrfachverbindungen und feinere Klangregelung bleiben den Geräten mit Aufpreis vorbehalten. Welche der genannten Kassenmodelle Bluetooth bieten, wechselt mit der Modellgeneration; lassen Sie es sich beim Akustiker am konkreten Gerät zeigen.

Beim Akku sieht es anders aus: Hörgeräte zum Nulltarif mit Akku gibt es nur bei einzelnen Modellen und Ketten, teils gegen einen kleinen Aufpreis für die Ladestation. Die Mehrheit der Kassenmodelle läuft weiterhin mit Batterie. Wer unbedingt laden statt wechseln möchte, sollte gezielt danach fragen und sich den möglichen Eigenanteil schriftlich nennen lassen.

Nulltarif-Hörgeräte für Rentner und Senioren

Gerade für Rentnerinnen und Rentner mit überschaubarem Budget ist der Nulltarif attraktiv: Der Leistungsanspruch gilt unabhängig vom Alter, die Krankenkasse übernimmt den Festbetrag in jedem Lebensalter - und in der Regel alle sechs Jahre erneut für ein neues Hörgerät. Wer wegen geringer Rente die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht, kann sich zusätzlich befreien lassen und zahlt dann tatsächlich 0 Euro. Details zum Festbetrag erklärt unser Glossar.

Häufig gestellte Fragen

Sind Hörgeräte zum Nulltarif gut?
Ja. Nulltarif-Hörgeräte sind moderne digitale Hörsysteme, die gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen müssen. Für ruhige Alltagssituationen bieten sie gutes Sprachverstehen; in lauten Umgebungen sowie bei Akku, App-Komfort und Automatik sind zuzahlungspflichtige Geräte im Vorteil.
Wie bekomme ich ein Hörgerät zum Nulltarif?
Lassen Sie sich vom HNO-Arzt eine Hörhilfe verordnen und gehen Sie mit der Verordnung zum Hörakustiker. Jeder Akustiker muss mindestens ein zuzahlungsfreies Gerät anbieten. Nach Anpassung und Probetragen rechnet er direkt mit Ihrer Krankenkasse ab - Sie zahlen nur 10 Euro Zuzahlung pro Gerät.
Gibt es Hörgeräte zum Nulltarif für Rentner?
Ja. Der Anspruch auf ein zuzahlungsfreies Hörgerät gilt für alle gesetzlich Versicherten unabhängig vom Alter - in der Regel alle sechs Jahre erneut. Rentner mit geringem Einkommen können sich zusätzlich von der 10-Euro-Zuzahlung befreien lassen.
Welche Hörgeräte gibt es bei Fielmann zum Nulltarif?
Fielmann bietet wie KIND, Amplifon oder GEERS zuzahlungsfreie Kassenmodelle an, darunter auch Eigenmarken. Das konkrete Sortiment wechselt und unterscheidet sich je nach Filiale - lassen Sie sich vor Ort die aktuellen Nulltarif-Modelle zeigen und vergleichen Sie mit einem zweiten Anbieter.
Gibt es zusätzliche Kosten bei Hörgeräten zum Nulltarif?
Neben der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät können kleine Eigenanteile für eine maßgefertigte Otoplastik, Batterien im laufenden Betrieb und optionale Service-Pakete anfallen. Das Gerät selbst und die Anpassung sind durch den Festbetrag vollständig gedeckt.
Gibt es kostenlose Hörgeräte?
Fast: Kassenmodelle zum Nulltarif deckt der Festbetrag der gesetzlichen Krankenkasse vollständig ab, es bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät. Wirklich 0 Euro zahlen Versicherte, die von Zuzahlungen befreit sind. Voraussetzung ist in jedem Fall die ohrenärztliche Verordnung.
Gibt es Hörgeräte zum Nulltarif mit Bluetooth?
Ja, viele aktuelle Kassenmodelle großer Hersteller übertragen Telefonate oder Fernsehton per Bluetooth und lassen sich per App einfach steuern. Automatische Hörprogramme und erweiterter Streaming-Komfort bleiben aber den Geräten mit Aufpreis vorbehalten. Lassen Sie sich die Funktion beim Akustiker am konkreten Modell zeigen.
Gibt es Hörgeräte zum Nulltarif mit Akku?
Nur vereinzelt. Die meisten Nulltarif-Hörgeräte laufen mit Batterie; einzelne Modelle und Akustiker-Ketten bieten Akku-Varianten an, teils gegen einen kleinen Aufpreis für die Ladestation. Fragen Sie gezielt danach und lassen Sie sich den Eigenanteil schriftlich nennen.
Kann man Nulltarif-Hörgeräte online bestellen?
Die Abrechnung über die Krankenkasse setzt eine Anpassung durch einen Hörakustiker voraus - eine reine Online-Bestellung zum Nulltarif ist daher nicht möglich. Online-Anbieter arbeiten dafür mit Partner-Akustikern vor Ort oder Fernanpassung zusammen.