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Festbetrag

Pauschalbetrag der gesetzlichen Krankenkasse für ein Hörgerät - bis zu 704,37 € pro Ohr (Quelle: Verbraucherzentrale, Mai 2025).

Definition

Der Festbetrag ist der pauschale Betrag, den die GKV pro Hörgerät übernimmt, unabhängig vom tatsächlichen Geräte-Preis. Aktueller Festbetrag laut Verbraucherzentrale (Stand 23.05.2025): höchstens 704,37 € pro Hörgerät, bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit bis zu 734,81 €. Hinzu kommt eine Otoplastik-Pauschale (individuell gefertigtes Ohrpassstück: 45,07 €; offene Versorgung: 11,61 €) sowie ggf. ein Einohr-Zuschlag von bis zu 115,96 €. Bei beidseitiger Versorgung beträgt der Festbetrag also rund 1.408,74 €. Wenn das Gerät teurer ist, zahlen Sie die Differenz als Eigenanteil. Nulltarif-Geräte sind so kalkuliert, dass ihr Listenpreis exakt dem Festbetrag entspricht - Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 € pro Gerät.

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