Definition
Der Eigenanteil ist der Betrag, den Sie als Patient selbst bezahlen, wenn Sie ein Hörgerät wählen, das teurer ist als der Festbetrag der Kasse. Beispiel: Listenpreis 1.890 €, Kassen-Festbetrag 704,37 €, Akustiker-Rabatt 200 € - bleiben 985,63 € Eigenanteil pro Ohr. Bei Nulltarif-Geräten ist der Eigenanteil 0 €. Der Eigenanteil ist NICHT zu verwechseln mit der gesetzlichen Zuzahlung (10 € pro Gerät), die jeder Patient leistet, egal welches Modell.