Definition
Ein Nulltarif-Hörgerät ist so kalkuliert, dass sein Listenpreis exakt dem GKV-Festbetrag entspricht (2026: 704,37 €). Sie zahlen also keinen Eigenanteil, nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät. Jeder Akustiker ist gesetzlich verpflichtet, mindestens ein Nulltarif-Modell anzubieten. Diese sind technisch solide, aber mit weniger Programmen, ohne Bluetooth, oft mit Batterie statt Akku. Für ruhige Alltags-Situationen ausreichend.