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PKV (Private Krankenversicherung)

Private Krankenversicherung - meist höhere Hörgeräte-Erstattung als GKV.

// stand 05·2026 · zuletzt verifiziert 2026-05-15

Definition

Die Private Krankenversicherung (PKV) versichert ca. 10% der deutschen Bevölkerung - typisch Selbstständige, Beamte und Gut-Verdiener. Bei Hörgeräten erstattet die PKV nach Tarif: oft 80–100% des tatsächlichen Geräte-Preises, je nach Police auch Premium-Geräte vollständig. Wichtig: Tarif vor dem Akustiker-Termin prüfen! Manche Tarife schließen Hörgeräte aus, andere zahlen unbegrenzt. Anders als GKV gibt es bei PKV keinen festen Festbetrag - die Erstattung folgt dem Vertrag.

PA

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