EIGENE ZUZAHLUNGEN BEI HÖRGERÄTEN
Wer schlecht hört und sich beim Facharzt untersuchen lässt, bekommt gegebenenfalls eine Verordnung für Hörgeräte.
Diese Verordnung ist gleichzeitig die Berechtigung, die Kosten der Hörhilfen nicht alleine tragen zu müssen. Bei gesetzlich Versicherten springen die gesetzlichen Krankenkassen ein und leisten eine Zuzahlung in Höhe des eigens festgelegten Satzes. Privatversicherte können ebenfalls mit einer Zuzahlung ihres Versicherers rechnen, sollten den genauen Leistungssatz aber immer zuvor erfragen. Mit dem Punkt Kostenübernahme durch die Krankenkassen beschäftigen wir uns ausführlich in einem separaten Text. Dass es neben dieser Leistung aber weitere Kostenpunkte zu beachten gibt, thematisiert der folgende Artikel.
Zuzahlung für Hörgeräte: Welche Kosten Sie selbst tragen müssen
In der Werbung locken Versprechen von Hörgeräten zum Preis von 0 €. Doch komplett kostenfrei bekommen Patienten hierzulande keine Hörgeräte. Zwar existieren Nulltarif-Angebote, die aber immer auch eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € je Gerät beinhalten. Wenn überhaupt, gibt es also die günstigsten Hörgeräte für mindestens 20 € für eine Versorgung beider Ohren. Diese Hörhilfen sind dann zwar für die Geräte selbst zuzahlungsfrei, aber dennoch nicht ganz kostenlos.
Ein größerer Kostenpunkt ist jedoch die eigene Zuzahlung, wenn hochwertigere Hörgeräte gewünscht werden. Denn die Krankenkassen übernehmen keine beliebig hohen Preise, sondern immer nur eine Grundversorgung. Die verschiedenen Hörgerätehersteller führen solche einfach ausgestatteten Hörgeräte in der Regel auch im Sortiment, jedoch sind die Ausstattungsvarianten nach oben hin offen. Posten, die die eigene Zuzahlung der Patienten erhöhen, gibt es enorm viele. Wer ein dezenteres Design, zum Beispiel besonders unauffällige IdO-Hörgeräte möchte, muss die Differenz von diesen zu den zuzahlungsfreien Varianten selbst tragen. Auch wer mehr Programme wünscht, wird dafür alleine zur Kasse gebeten. Einfach ausgestattete Hörgeräte sind gut, aber meist nicht sehr vielseitig. Wenn Patienten also bereit sind, eine eigene Zuzahlung für ihre Hörgeräte in Kauf zu nehmen, stehen ihnen auch bei der Ausstattung der Hörhilfen mehrere Varianten zur Verfügung.
Dies kann in speziellen Hörsituationen sehr hilfreich sein. Fahren Sie beispielsweise oft mit der Bahn, oder nehmen Sie täglich an Meetings in lauter Geräuschkulisse teil, kann eine besonders gute Störgeräuschunterdrückung oder das Vorhandensein verschiedener Richtmikrofone hilfreich für Sie sein. Zusätzliche Programme, die über den Standard hinausgehen, verursachen jedoch eigene Zuzahlungen. Es gilt also beim Probetragen herauszufinden, was genau zu Ihrem Alltag passt und wie viel Unterstützung und Flexibilität Sie von Ihren Hörgeräten erwarten.
Zuzahlung bei Zubehör
Mit Ausnahme von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, übernehmen die Krankenkassen nur die (Teil-)Kosten für die Hörgeräte selbst und die anfallenden Wartungen und Reparaturen. Doch Hörgeräte brauchen mehr, um zu funktionieren. Das beginnt bereits bei kleinen Dingen, wie den Batterien. Diese werden nicht von den Krankenkassen übernommen und fallen unter den Punkt eigene Zuzahlung. Auch gewünschtes Zubehör, z. B. eine Fernbedienung für die eigenen Hörgeräte, ist selbst zu finanzieren. Ebenso wie komfortablere Ohrpassstücke, die den Krankenkassensatz übersteigen. Und wer sich für ein Luxus-Hörgerät mit großer Sonderausstattung entschieden hat, muss die Reparatur teurer Bauteile oft selbst zahlen. Denn die gesetzliche Zuzahlung greift nur für Bauteile, die bei zuzahlungsfreien Hörgeräten vorhanden sind. Einfach ausgedrückt: Wer mehr möchte, zahlt auch mehr. Nicht nur als Zuzahlung bei der Anschaffung, sondern auch während der Nutzung der Hörgeräte.
Das finanzielle Risiko ein wenig eindämmen können Patienten mit Abschluss einer Hörgeräteversicherung. Diese mindert zwar nicht die Zuzahlung beim Kauf der Hörgeräte, mildert aber mögliche Folgekosten etwas ab. Je nachdem, welchen Vertrag Kunden abschließen, tragen die Versicherungen die Kosten von Zubehör, teureren Reparaturen oder einem Ersatzgerät bei Verlust der Hörhilfen.
Ob ein Gerät zum Nulltarif ausreicht, oder Sie auf ein höherwertiges System setzen sollten, erfahren Sie nur im Rahmen einer umfassenden Beratung beim Hörgeräteakustiker. Dieser hilft Ihnen bei der Suche nach passenden Hörgeräten, die zu Ihrem Alltag und Ihrer Hörumgebung passen und rechnet Ihnen die nötigen eigenen Zuzahlungen konkret aus. Wie Sie diesen Ansprechpartner finden, erfahren Sie hier bei uns. Schreiben Sie uns kostenlos und unverbindlich über unser Kontaktformular auf der Seite. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
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