Hörgeräte zum Nulltarif
Der Kauf neuer Hörgeräte kann schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit werden.
Preise in Höhe von 1.000 oder 2.000 Euro pro Hörgerät sind keine Seltenheit. Doch für Menschen, die sich das nicht leisten können oder wollen, gibt es Alternativen. Zuzahlungsfreie Hörgeräte, im Laden meist als Hörgeräte zum Nulltarif bezeichnet werden, vereinen eine solide Technik und einen guten Preis. Ob sie jedoch mit den teuren Hörgeräten mithalten können und wie genau Sie an Hörgeräte zum Nulltarif kommen, lesen Sie im Folgenden.
Hörgeräte zum Nulltarif: Was sie leisten, was sie kosten (dürfen)
Um Hörgeräte zum Nulltarif zu bekommen, benötigen Patienten eine Verordnung vom Facharzt. Der erste Schritt führt also immer zum HNO-Arzt, der eine individuelle Diagnose stellen muss. Mithilfe eines Hörtests kann der Facharzt den Grad der Schwerhörigkeit genau bestimmen und ein Hörgerät verordnen. Denn nur, wenn diese Verordnung des Arztes vorliegt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Hörhilfen. Bevor es also an die Frage geht, ob nun Kind, Geers oder Siemens Hörgeräte interessant für Sie sein könnten, brauchen Sie die ärztliche Bestätigung für die Notwendigkeit einer Hörhilfe.
Nulltarif ist nicht gleich Nulltarif
In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass hörgeschädigte Menschen die Kosten ihrer Hörgeräte von den Kassen erstattet bekommen. Aber nicht bis zu einer beliebigen Höhe, sondern nur im Rahmen der maximalen Erstattungshöhe. Diese orientiert sich zwar an den vom GKV-Spitzenverband festgelegten Sätzen, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse teilweise aber erheblich. Die maximale Erstattungshöhe liegt derzeit bei 784,94 € (inkl. 7% MwSt.) für Patienten mit normaler Schwerhörigkeit und 841,94 € (inkl. 7% MwSt.) für solche mit hochgradiger, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Dieser Satz gilt immer nur für das erste Gerät, werden zwei Hörgeräte benötigt, verringert sich der Zuschuss beim zweiten um 20 Prozent. In der Praxis übernimmt kaum eine Kasse den vollen Satz allein für die Hörhilfen, sondern teilt ihre Leistungen auf. So bezuschusst die AOK das erste Gerät bei normaler Schwerhörigkeit derzeit mit 700 €, die Techniker Krankenkasse mit lediglich 685 €. Hinzu kommen Leistungen für nötige Reparaturen, die im Verlauf der ersten sechs Nutzungsjahre übernommen werden. Die genauen Sätze sind unserem Text zu den Leistungen der Krankenkassen zu entnehmen, oder direkt beim Versicherer anzufragen.
Entscheiden sich Patienten nun für ein Hörgerät zum Nulltarif, darf dieses maximal so viel kosten, wie die jeweilige Krankenkasse übernimmt. Im Beispiel oben also höchstens 700 € für AOK-Versicherte und 685 € für Versicherte der TK. Ein Hörgerät zum Nulltarif ist also tatsächlich kostenfrei, wenn es sich in diesem preislichen Rahmen bewegt. Zumindest bis auf die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € je Gerät, die immer selbst getragen werden muss. Auch die Folgekosten der Hörgeräte werden zum Teil von den Kassen getragen. Bei Hörgeräten zum Nulltarif übernehmen die Kassen für die Dauer von sechs Jahren anfallende Reparaturen und Wartungen. Dies ist bei einem teureren Gerät nicht unbedingt der Fall, denn teure Ersatzteile, die über die Ausstattung des Nulltarifs hinausgehen, trägt der Versicherte immer selbst. Doch auch beim Nulltarif unterscheiden sich die Leistungen voneinander. Die genaue Höhe der Reparaturpauschale legt jede Kasse selbst fest.
KIND, Geers und Co. – zuzahlungsfreie Hörgeräte auf dem Markt
Ein zuzahlungsfreies Hörgerät zum Nulltarif bietet eine solide Leistung auf dem aktuellen Stand der Technik. Aber auch Abstriche im Komfort, zum Beispiel der Bedienfreundlichkeit, der Menge vorhandener Programme oder dem Design. Es handelt sich beim Nulltarif also immer nur um eine Grundversorgung, die der vorliegenden Hörminderung Abhilfe verschaffen soll. Doch oftmals sind diese Hörgeräte völlig ausreichend. Sie sind funktional und leisten technisch viel. Konkret gelten heute folgende Anforderungen an Hörgeräte zum Nulltarif:
- Vorliegen von Digitaltechnik
- Vorhandene Rückkopplungsunterdrückung
- Vorliegen von mindestens vier Kanälen und drei verschiedenen Programmen
Eine Hörhilfe, die diese Kriterien nicht erfüllt, ist veraltet und findet sich selbst bei den Nulltarif-Angeboten nicht mehr im Verkauf.
Grundsätzlich bieten alle größeren Hörgeräteakustiker, von KIND über Geers oder Phonak, Nulltarif-Hörgeräte an. Es ist am Ende also nicht entscheidend, ob Patienten eine bestimmte Marke auswählen. Ob Oticon, Geers, Bernafon oder KIND – wichtig ist, dass die Hörgeräte individuell eingestellt werden und zum Hörprofil des Patienten passen.
Gute Beratung ist beim Nulltarif Pflicht
Gerade im Bereich der günstigen Hörlösungen ist eine gute Beratung beim Hörgeräteakustiker enorm wichtig. Jeder Fachbetrieb sollte im Kundengespräch verschiedene Geräte zur Auswahl stellen, darunter immer auch mindestens ein Hörgerät zum Nulltarif. Leider ist dies nicht immer der Fall, wie das Magazin WISO in seinem Test erfahren musste. Oftmals wurden ausschließlich teure Geräte angeboten, auch wenn diese nicht immer vonnöten gewesen wären.
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