Definition
Das Innenohr ist der innerste Teil des Hörorgans, im Schläfenbein eingebettet. Es besteht aus der Cochlea (Hörschnecke, zuständig fürs Hören) und dem Vestibularorgan (Gleichgewichtsorgan). Schwerhörigkeit durch Innenohr-Schäden (Schallempfindungs-Schwerhörigkeit) ist die häufigste Form und meist nicht heilbar - daher die Notwendigkeit von Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten. Häufige Ursachen für Innenohr-Schäden: Alter, Lärm, Medikamente, Erbgut, Hörsturz.