// glossar · anatomie

Innenohr

Der innerste Teil des Ohrs - mit Cochlea und Gleichgewichtsorgan.

// stand 05·2026 · zuletzt verifiziert 2026-05-15

Definition

Das Innenohr ist der innerste Teil des Hörorgans, im Schläfenbein eingebettet. Es besteht aus der Cochlea (Hörschnecke, zuständig fürs Hören) und dem Vestibularorgan (Gleichgewichtsorgan). Schwerhörigkeit durch Innenohr-Schäden (Schallempfindungs-Schwerhörigkeit) ist die häufigste Form und meist nicht heilbar - daher die Notwendigkeit von Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten. Häufige Ursachen für Innenohr-Schäden: Alter, Lärm, Medikamente, Erbgut, Hörsturz.

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