Definition
Ein Hörgerät ist ein Medizinprodukt, das Schall verstärkt und individuell auf den Hörverlust des Trägers eingestellt wird. Anders als ein einfacher Verstärker (PSAP) verarbeitet ein Hörgerät den Klang frequenzspezifisch - d. h. genau dort verstärkt, wo der Träger schlecht hört. Hörgeräte erfordern eine HNO-ärztliche Verordnung, werden vom Hörakustiker angepasst und sind von der GKV mit dem Festbetrag finanziert. Lebensdauer typisch 5–6 Jahre, dann erneute Versorgung möglich.